Die Gewinnung
mineralischer Rohstoffe beinhaltet unvermeidlich einen Eingriff in die
Natur und Landschaft. Erst nach Erteilung diverser Genehmigungen ist
die Gewinnung von Kies und Sand rechtlich zulässig. Dabei ist der
Rohstoffabbau nur eine Inanspruchnahme der Landschaft für eine
begrenzte Zeit. In den Genehmigungen sind nicht nur die technischen
Eckpunkte für die Gewinnung festgelegt. Ebenso steht bereits bei
Genehmigungserteilung die spätere Gestaltung und Nutzung der
Abgrabungsflächen fest.
Die endgültige
Gestaltung der Auskiesungen wird unter Führung eines
Landschaftsarchitekten und in Zusammenarbeit mit den zuständigen
Behörden ausgearbeitet und umgesetzt, wobei die Renaturierung bereits
während der Abgrabungsphase beginnt. Generell bietet ein renaturierter
Abgrabungsbereich stets neue Möglichkeiten, naturnahe Strukturen als
wertvolle Lebensstätten von Pflanzen und Tieren wiederherzustellen
bzw. die Entwicklung naturnaher Bestände durch Sukzession zu fördern.
Auf eine ökologische Vielfalt wird dabei besonderen Wert gelegt. |
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Hierbei bilden die
verschiedenen naturgegebenen Umstände einer Abgrabung ideale
Variationsmöglichkeiten. Eine Nassabgrabung kann sowohl zur
Freizeitgestaltung als Badesee und zur sportlichen Nutzung ausgebildet
werden oder auch später der naturnahen Erholung bzw. dem Naturschutz
dienen.
Dagegen sind
Trockenabgrabungen, aufgrund der intensiven Nutzung des umgebenden
Landes durch Landwirtschaft und Bebauung, oft ein idealer Ausweichort
für seltene und geschützte Pflanzen und Tierarten. |
Im November 2007
ist die Rheinische Baustoffwerke GmbH daher der Kampagne Countdown 2010
der Weltnaturschutz-organisation IUCN beigetreten und geht damit eine
freiwillige Selbstverpflichtung zum Erhalt der natürlichen
Lebensvielfalt ein.
Im folgenden stellen wir Ihnen einige gelungene
Rekultivierungen vor:
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