Die Überwachung der angelieferten Materialien auf
Eignung entsprechend der Genehmigungsbescheide erfolgt durch den
Anlieferer.
Der Anliefernde versichert, dass er nur die oben
aufgeführten Abfälle anliefert und diese der Deklarationsanalyse bzw.
Verantwortlichen Erklärung entsprechen. Der Anlieferer erkennt an, dass
er für den Fall, dass sich die diese Versicherung als unzutreffend
erweisen sollte, alle Kosten übernimmt, die im Zusammenhang mit der
notwendigen Entsorgung anfallen. RBS behält sich in diesem Falle oder
bei organoleptischen Auffälligkeiten vor, die weitere Annahme aus diesen
Baumaßnahmen zu verweigern. Der Anlieferer erklärt ferner, dass ihm die
Nutzungsbedingungen bekannt sind und von ihm anerkannt werden.
Fragen bezüglich Annahme oder Preisgestaltung richten
Sie bitte an Frau
Lüthje.
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