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Annahmestelle Hürth-Ville |
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Annahme von:
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Annahmestellen |
Anlieferbare Materialien |
Aschedamm und Tonbandeinschnitt |
- Gießereisand bis LAGA Z 2 (100908)
- Bodenaushub bis LAGA Z 2 (170504)
- Bauschutt bis LAGA Z 2 (170101,170102,170103,170107)
- Bitumengemische (170302) mit Ausnahme derjenigen, die unter 170301 fallen (bis 100mg/kg PAK)
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Kierberger Sprung |
- Unbelasteter Bodenaushub Z 0
(170504) |
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Die anliefernden Fahrzeuge werden verwogen. Die Abrechnung erfolgt pro Tonne. |
Die Annahme erfolgt unter
Zugrundelegung unserer
Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. |
RBS verfügt über die
„Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handel mit Abfällen und zur
gewerbsmäßigen Vermittlung von Abfällen für Dritte“ gem. § 54
Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die Erlaubnis wird unter folgender Makler-
und Händlernummer geführt: E362M0062 |
Die Überwachung der angelieferten Materialien auf
Eignung entsprechend der Genehmigungsbescheide erfolgt durch die
anliefernde Firma. Belastete Abfälle bedürfen der Einreichung und
Freigabe einer Deklarationsanalyse gemäß Genehmigung der Deponie. Der
Anliefernde versichert, dass er nur die oben aufgeführten Abfälle
anliefert und diese der Deklarationsanalyse bzw. "Verantwortliche
Erklärung" entsprechen. Der Anlieferer erkennt an, dass er für den Fall,
dass sich diese Versicherung als unzutreffend erweisen sollte, alle
Kosten übernimmt, die im Zusammenhang mit der notwendigen Entsorgung
anfallen. RBS behält sich in diesem Fall oder bei organoleptischen
Auffälligkeiten vor, die weitere Annahme aus dieser Baumaßnahme zu
verweigern. Der Anlieferer erklärt ferner, dass ihm die
Nutzungsbedingungen bekannt sind und von ihm anerkannt werden. |
Fragen bezüglich Annahme oder Preisgestaltung richten
Sie bitte an
Frau Lüthje.
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