Annahmestelle Hürth/Ville

  • Adresse

    Tonstraße
    50374 Erftstadt

  • Kontakt

    Leitung: Udo Feldewerth

  • Hinweis zu den Öffnungszeiten

    Letzte Einfahrt immer 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit !!!

  • Öffnungszeiten Annahmestelle Aschedamm**

    Mo. - Do. 06:00 - 16:45

    Fr. 06:00 - 16:00

    Sa. geschlossen

  • Öffnungszeiten Annahmestelle Kierberger Sprung**

    Mo. - Do. 06:00 - 16:45

    Fr. 06:00 - 16:00

    Sa. geschlossen

  • Öffnungszeiten Annahmestelle Tonbandeinschnitt**

    Mo. - Do. 07:00 - 16:30

    Fr. 07:00 - 16:00

    Sa. geschlossen

Aschedamm und Tonbandeinschnitt: Annahme von

  • Boden/Bauschutt

    • Gießereisand GRS (100908)
    • Bodenaushub bis BM-F3 / BG-F3 (170504)
    • Bauschutt bis RC3 (170101, 170102, 170103, 170107)
    • Bitumengemische (170302) mit Ausnahme derjenigen, die unter 170301 fallen (bis 100mg/kg PAK)
  • Anlieferbar
  • Zurzeit nicht anlieferbar
  • Auf Anfrage

Erforderliche Dokumente für die Annahme

Wichtiger Hinweis

Die anliefernden Fahrzeuge werden verwogen. Die Abrechnung erfolgt pro Tonne.

Kierberger Sprung: Annahme von

  • Unbel. Bodenaushub

    • Unbel. Bodenaushub bis LAGA Z 0
  • Anlieferbar
  • Zurzeit nicht anlieferbar
  • Auf Anfrage

Erforderliche Dokumente für die Annahme

Wichtiger Hinweis

Die anliefernden Fahrzeuge werden verwogen. Die Abrechnung erfolgt pro Tonne.

Ansprechpartner

Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?

Bedingungen der Annahme

RBS verfügt über die „Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handel mit Abfällen und zur gewerbsmäßigen Vermittlung von Abfällen für Dritte“ gem. § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die Erlaubnis wird unter folgender Makler- und Händlernummer geführt: E362M0062

Die Überwachung der angelieferten Materialien auf Eignung entsprechend der Genehmigungsbescheide erfolgt durch die anliefernde Firma. Belastete Abfälle bedürfen der Einreichung und Freigabe einer Deklarationsanalyse gemäß Genehmigung der Deponie. Der Anliefernde versichert, dass er nur die oben aufgeführten Abfälle anliefert und diese der Deklarationsanalyse bzw. „Verantwortliche Erklärung“ entsprechen. Der Anlieferer erkennt an, dass er für den Fall, dass sich diese Versicherung als unzutreffend erweisen sollte, alle Kosten übernimmt, die im Zusammenhang mit der notwendigen Entsorgung anfallen. RBS behält sich in diesem Fall oder bei organoleptischen Auffälligkeiten vor, die weitere Annahme aus dieser Baumaßnahme zu verweigern. Der Anlieferer erklärt ferner, dass ihm die Nutzungsbedingungen bekannt sind und von ihm anerkannt werden.

 

Entsorgungsfachbetrieb

  • EFB
    • Wir sind ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für die Annahme von mineralischen Abfällen in unserer Annahmestelle Hürth/Ville und für das Handeln & Makeln von mineralischen Abfällen.
    • Unser Zertifikat finden Sie hier.